Beginn der Arbeitsunfähigkeit

Im Rahmen der Invalidenversicherung ist der Beginn der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit der Zeitpunkt, zu dem der Versicherte aufgrund von gesundheitlichen Problemen erstmals als langfristig oder dauerhaft arbeitsunfähig anerkannt wird (Arbeitsunfähigkeit von 20 % oder weniger). Diese Anerkennung basiert auf detaillierten medizinischen Beurteilungen und berücksichtigt die dauerhafte Unfähigkeit des Versicherten, seine angestammte berufliche Tätigkeit oder eine angepasste Tätigkeit auszuüben. Dieser Ausgangspunkt ist entscheidend für die Bestimmung der Anspruchsberechtigung auf Leistungen der Invalidenversicherung und für die Berechnung der Dauer und Höhe dieser Leistungen sowie für die Bewertung der langfristigen Auswirkungen dieser Behinderung auf das berufliche und persönliche Leben des Versicherten.

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