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Im Rahmen der Invalidenversicherung bezieht sich dieser Begriff auf die zeitliche Veränderung der Arbeitsfähigkeit des Versicherten im Vergleich zu einer Vollzeitbeschäftigung. Diese Entwicklung wird in Prozent ausgedrückt und spiegelt die Veränderungen in der Fähigkeit des Versicherten wider, seine beruflichen Aufgaben aufgrund seines Gesundheitszustands zu verrichten.
So ist die Entwicklung der Arbeitsfähigkeit in Prozent einer Vollzeitstelle ein dynamisches Mass, das dabei hilft, die Unterstützungen und Leistungen der Invalidenversicherung an die sich verändernden Bedürfnisse des Versicherten anzupassen.
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